SilentTrust® Regelwerk
Version: 1.0 Status: Entwurf
1 Präambel
SilentTrust ist eine freiwillige Selbstverpflichtung von Organisationen, deren Tätigkeit auf besonderem Vertrauen und Vertraulichkeit beruht.
Das Siegel dokumentiert die Entscheidung, technische Risiken durch sprachaktivierte Systeme und cloudgestützte KI-Dienste bewusst zu minimieren und vertrauliche Kommunikation ausschließlich zwischen den unmittelbar beteiligten Personen stattfinden zu lassen.
SilentTrust berücksichtigt insbesondere die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Schutzes von Berufsgeheimnissen (§ 203 StGB) sowie die Empfehlungen nationaler und europäischer Datenschutzaufsichtsbehörden zum Einsatz sprachaktivierter Systeme und generativer KI.
SilentTrust ersetzt keine gesetzlichen Pflichten, sondern ergänzt diese durch weitergehende organisatorische Schutzmaßnahmen.
SilentTrust versteht die Anforderungen dieses Regelwerks ausdrücklich als zusätzliche technische und organisatorische Schutzmaßnahme (TOM) im Sinne der Art. 24, 25 und 32 DSGVO zur Minimierung technischer Risiken in besonders vertraulichen Umgebungen. Ziel ist es, das Risiko unbeabsichtigter Sprachdatenerfassung in besonders schutzwürdigen Kommunikationssituationen zu reduzieren.
Das Regelwerk trifft keine Aussage darüber, dass Sprachassistenten oder LLMs generell rechtswidrig wären; vielmehr beschreibt es einen freiwilligen, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehenden Sicherheitsstandard.
2 Zweck
Ziel des Siegels ist es,
- die Vertraulichkeit persönlicher Gespräche zu schützen,
- unbeabsichtigte Sprachaufzeichnungen zu vermeiden,
- Risiken durch sprachaktivierte Geräte zu minimieren,
- das Vertrauen von Patienten, Mandanten und Klienten zu stärken.
3 Anwendungsbereich
SilentTrust richtet sich insbesondere an Organisationen, deren Tätigkeit auf gesetzlicher oder beruflicher Verschwiegenheit beruht.
Hierzu gehören insbesondere
- Arztpraxen
- Psychotherapiepraxen
- Heilpraktiker
- Krankenhäuser
- Rechtsanwaltskanzleien
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Notariate
- Unternehmensberatungen
- Sozialberatung
- Mediation
- Ombudsstellen
- Personalberatung
- Seelsorge
4 Grundlagen
Das SilentTrust-Regelwerk orientiert sich an den geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie an Empfehlungen nationaler und europäischer Datenschutzbehörden zum Umgang mit sprachaktivierten Systemen und Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI). Die nachfolgenden Quellen bilden die fachliche Grundlage dieser freiwilligen Selbstverpflichtung.
-
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Art. 5 – Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 24 – Verantwortung des Verantwortlichen
- Art. 25 – Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Art. 32 – Sicherheit der Verarbeitung
-
Strafgesetzbuch (StGB)
- § 203 – Verletzung von Privatgeheimnissen
-
Schutz von Privatgeheimnissen und strafrechtliche Verantwortung von Berufsgeheimnisträgern:
-
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. -
Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä)
Ärztliche Schweigepflicht. -
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Verschwiegenheitspflichten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. -
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Verschwiegenheitspflichten für Steuerberater. -
Bundesnotarordnung (BNotO)
Verschwiegenheitspflichten für Notarinnen und Notare.
-
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
-
Sprachassistenzsysteme werfen datenschutzrechtliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Erfassung, Verarbeitung und Übermittlung von Sprachdaten. Der Einsatz sollte bewusst erfolgen, insbesondere in sensiblen Bereichen.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Technik/Sprachassistenzsysteme.html -
KI-Modelle (LLMs) werden häufig mit personenbezogenen Daten trainiert. Datenschutzfragen entstehen bereits beim Training, aber auch bei der Nutzung. Planung, Training und Nutzung müssen datenschutzrechtlich bewertet werden.
https://www.bfdi.bund.de/DE/BfDI/Konsultationsverfahren/KI-Modelle-pbD/KI-Modelle-pbD_node.html -
KI-Modelle (LLMs) können personenbezogene Daten in Eingaben und Ausgaben verarbeiten. Datenschutz ist über den gesamten Lebenszyklus eines KI-Systems zu berücksichtigen.
Handreichung KI-Modelle und Datenschutz
-
Der Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA) hebt ausdrücklich die datenschutzrechtliche Relevanz von LLMs hervor.
Opinion 28/2024 – Konsultation zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten in KI-Modellen
- Der aktuelle Entwurf des Europarates behandelt Datenschutz speziell für LLM-basierte Systeme Europarat veröffentlicht Entwurf zu Datenschutz bei LLMs
SilentTrust ist keine gesetzliche oder behördliche Zertifizierung. Das Regelwerk stellt eine freiwillige Selbstverpflichtung dar und beschreibt zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung datenschutzrechtlicher und organisatorischer Risiken beim Einsatz sprachaktivierter Systeme und generativer KI in vertraulichen Umgebungen.
5 Geltungsbereich
Dieses Regelwerk gilt für sämtliche Bereiche, in denen vertrauliche Gespräche stattfinden oder vertrauliche Informationen verarbeitet werden.
Hierzu gehören insbesondere
- Behandlungsräume
- Beratungszimmer
- Besprechungsräume
- Videoberatungsräume
- Diktat- und Dokumentationsbereiche
- Wartezimmer, sofern dort personenbezogene Gespräche stattfinden können
6 Bedrohungsmodell
SilentTrust berücksichtigt insbesondere folgende Risiken:
- unbeabsichtigte Sprachaufzeichnung
- Aktivierung durch Fehlinterpretation eines Aktivierungswortes
- externe Sprachverarbeitung
- Datenübermittlung an externe Betreiber
- Verarbeitung in Drittstaaten
- automatisierte Inhaltsanalyse
- unbemerkte Mikrofonaktivierung
- Weiterverarbeitung zu Trainingszwecken
- unzureichend kontrollierbare Datenflüsse
- akustisches Mithören aus angrenzenden Räumen
7 Anforderungen
Diese Anforderungen umfassen nicht eventuell vom Klienten / Patienten mitgeführte Geräte.
- Der Unterzeichner des Zertifikates stellt sicher, dass in den vertraulichen Bereichen seiner Einrichtung keine Geräte betrieben oder mitgeführt werden, welche objektiv geeignet sind, Sprache zu erfassen, auf Sprachaktivierung zu reagieren oder Audiodaten lokal oder über Netzwerke zu speichern, zu analysieren oder an Dritte zu übertragen. Dies gilt unabhängig von Hersteller, Betriebssystem oder Produktbezeichnung.
- Geräte, bei welchen solche Funktionen technisch nicht dauerhaft deaktiviert werden können, werden ausschließlich außerhalb vertraulicher Bereiche oder vollständig offline betrieben.
- Das Zertifikat inklusive Checkliste mit von der Einrichtung durchgeführten Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit liegt in der Einrichtung vor. Das Zertifikat zum Ausdrucken finden Sie hier: → SilentTrust Zertifikat
Es wird empfohlen, das ausgefüllte Zertifikat in den Räumlichkeiten der Einrichtung öffentlich auszuhängen.
Detailierte Anforderungen
Grundsatz:SilentTrust verfolgt das Prinzip der vollständigen technischen Kontrolle über vertrauliche Gesprächsinhalte. Systeme, deren Verarbeitung ganz oder teilweise durch externe Betreiber erfolgt oder deren Datenflüsse von der verantwortlichen Organisation nicht vollständig nachvollzogen und kontrolliert werden können, entsprechen grundsätzlich nicht den Anforderungen dieses Regelwerks.
7.1 Generative KI und Large Language Models (LLMs)
Moderne KI-Lösungen ermöglichen erhebliche Arbeitserleichterungen durch die automatisierte Transkription, Zusammenfassung und Auswertung von Gesprächen. Hierzu werden Gesprächsinhalte digital erfasst und durch ein Large Language Model (LLM) verarbeitet.
Erfolgt die Verarbeitung durch externe KI-Dienste, werden Gesprächsinhalte regelmäßig an einen Dritten übermittelt. Je nach Anbieter können Daten außerhalb der eigenen Organisation, in anderen Rechtsräumen oder unter abweichenden Datenschutzbedingungen verarbeitet werden. Zudem kann der Betreiber der Einrichtung regelmäßig weder die technische Verarbeitung noch den Speicherort oder die weitere Verwendung der Daten vollständig kontrollieren.
Aus diesem Grund verfolgt SilentTrust einen besonders hohen Vertraulichkeitsstandard:
- Vertrauliche Gespräche werden grundsätzlich nicht durch generative KI verarbeitet.
- Soll eine KI-gestützte Verarbeitung ausnahmsweise erfolgen:
- muss sie vollständig innerhalb der technischen Infrastruktur der Einrichtung betrieben werden
- werden keine Gesprächsinhalte an externe Dritte oder Dienste (z.B. Cloud-Dienste) übertragen
- wird sichergestellt, dass die Verarbeitung den jeweils geltenden datenschutz- und berufsrechtlichen Anforderungen entspricht
- die Korrektheit der protokollierten Daten manuell überprüft wurde.
- Die verantwortliche Organisation bleibt für die Wahrung der Vertraulichkeit sowie die Einhaltung gesetzlicher und berufsrechtlicher Pflichten verantwortlich. Diese Verantwortung wird durch den Einsatz technischer Systeme nicht auf Dritte übertragen.
7.2 Sprachassistenten / Sprachaktiviertes System
Als sprachaktiviertes System gelten sämtliche Geräte,- die Sprache erkennen,
- auf Aktivierungswörter reagieren,
- Sprachdaten extern verarbeiten,
- Audiodaten speichern,
- Audiodaten übertragen,
- Audiodaten für KI-Anwendungen bereitstellen.
- Hersteller
- Betriebssystem
- Produktbezeichnung
- Kommunikationsprotokoll
- Konferenzsysteme
- KI-gestützte Endgeräte
- Mobile Endgeräte
- Smartphones
- Tablets
- Computer
- Smartwatches / Wearables
- Smart Glasses
- Smart-Home Geräte
- Smart Speaker (z.B. Amazon Echo, Google Nest)
- Smart Displays
- Smarte Fernseher
- Saugroboter mit Sprachsteuerung
- Haushaltsroboter
- Überwachungskameras
- Google Nest
- Apple HomePod
In vertraulichen Räumen wird während vertraulicher Gespräche sichergestellt, dass
- keine fest installierten Geräte mit aktivem Mikrofon oder Sprachassistenzfunktion betrieben werden oder diese vom Internet getrennt wurden
- mobile Endgeräte vom Internet getrennt sind
- Sprachassistenten auf vorhandenen Geräten deaktiviert sind. Dies umfasst z.B.
- Google Assistant
- Hello Google
- Gemini
- Voice Match
- Sprachsuche
- Mikrofonberechtigungen geprüft (deaktiviert für z.B. Whatsapp, Instagram, ...)
- Sprachaktivierung
- Bixby / Bixby Voice
- Siri
- Alexa
- Microsoft Copilot Sprachfunktion
- Apps zur Sprachsteuerung verbundener Smarter Geräte
- automatische Protokollierungen der Gespräche (Diktierfunktion) ausschließlich lokal (offline) gespeichert und verarbeitet werden
Auch außerhalb vertraulicher Räume dürfen keine sprachaktivierten Geräte betrieben werden, wenn aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht ausgeschlossen werden kann, dass Gespräche erfasst werden können.
Hierzu zählen beispielsweise:- geöffnete Türen
- geöffnete Fenster
- Lüftungsanlagen
- dünne Trennwände
- Durchreichen
- Gemeinschaftsbüros
8 Versionshistorie
| Version | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| 1.0 | Erstfassung |